Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Die Bachner Group legt sehr großen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Verhaltensrichtlinien. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer Angestellten zu erfahren. Denn Hinweise können sehr wertvoll sein, indem sie dazu beitragen, Rechtsverstöße aufzudecken bzw. zu verhindern.

Aus diesem Grund haben wir eine interne Meldestelle für die Bachner Group eingerichtet, die ab sofort eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeiten wird. Dadurch wird der größtmögliche Schutz für alle Beteiligten, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken, gewährleistet.

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG):

Ziel ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße von Kolleginnen und Kollegen oder Führungskräften erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere interne Meldestellen für die Meldung von Missständen einzurichten.

Neben internen Meldestellen gibt es auch externe Meldestellen, die vom Bund oder den Ländern betrieben werden. Auch diese stehen grundsätzlich allen Hinweisgebern offen. Auf Bundesebene wird z.B. beim Bundesamt für Justiz eine solche externe Meldestelle eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html

Die Bachner Group ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der Bachner Group beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an unsere interne Meldestelle zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Die Identität der Hinweisgebenden und der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, sowie sonstiger in der Mel- dung genannten Personen, werden vertraulich behandelt und sind ausschließlich für den Beauftragten der internen Meldestelle ersichtlich. Ein Schutz für hinweisgebende Personen besteht allerdings nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen ist die böswillige hinweisgebende Person sogar zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Ansprechpartner der internen Meldestelle bei der Bachner Group:

Beauftragte Personen für die interne Meldestelle sind:

Stefan Kitschke
Am Hang 2
84048 Mainburg
Telefon: +49 (8751) 8189 - 435

Alina Renkl
Am Hang 2
84048 Mainburg
Telefon: +49 (8751) 8189 - 479

Mailadresse der internen Meldestelle: hinweisgeber@bachner.de

Frau Renkl und Herr Kitschke sind in dieser Funktion unparteiisch, unabhängig und weisungsungebunden.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Eine Aufzählung aller erfassten Verstöße finden Sie in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz, u.a. sind dies:

  • Strafbare Verstöße

  • Verstöße für die ein Bußgeld zu zahlen ist, soweit die vorletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient

  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften mit Bestimmungen:
    • zur Produktsicherheit

    • zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter

    • zum Umweltschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht

Den vollständigen Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/

Welche Personen können Hinweisgebende sein und die interne Meldestelle nutzen?

Erforderlich ist, dass Hinweisgebende die Informationen über einen Verstoß in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Damit können Hinweisgebende sein:

  • Mitarbeitende, Leiharbeitende, ehemalige Mitarbeitende, Bewerber*innen, Organe, usw.

  • Auftraggebende, Auftragnehmende, Geschäftspartner*innen, Mitbewerber*innen, Dienstleistende, Lieferant*innen usw.

Wie können Hinweisgebende melden?

Die Meldung von oben genannten Verstößen kann mündlich oder in Textform, d.h. via E-Mail, Telefon, Sprachnachricht oder Post erfolgen.

Anonyme Meldungen können leider nicht bearbeitet werden!

Prozessablauf der internen Meldestelle:

Nach der Hinweisabgabe erhalten Hinweisgebende innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Der Hinweis wird gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nehmen wir Kontakt mit den Hinweisgebenden auf.

Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen getroffen.

Innerhalb von spätestens 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung werden die Hinweisgebenden über das Prüfergebnis, geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert.

Mit Ihren Hinweisen helfen Sie uns, schwere Nachteile für die Bachner Group, unsere Mitarbeitenden sowie unsere Geschäftspartner abzuwenden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!